Hessen will Vorgaben für Alltagsunterstützung lockern
Mehr Anbieter, weniger Bürokratie: Die hessische Landesregierung will die Unterstützung für Pflegebedürftige zu Hause deutlich ausbauen: Mit der Reform der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) sollen mehr Anbieter zugelassen und Hürden bei der Qualifikation gesenkt werden. Künftig sollen auch Einzelpersonen und gewerbliche Anbieter niedrigschwellige Unterstützung anbieten dürfen – etwa Hilfe im Haushalt oder Begleitung im Alltag.
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Das hessische Kabinett möchte Einzelpersonen ermöglichen, stundenweise im Tagesablauf zu helfen
Die Landesregierung hat die Änderung der Verordnung beschlossen und die Verbändeanhörung gestartet. Es geht ihr darum, die bisher befristete Regelung zu verlängern und an den steigenden Bedarf anzupassen – gerade weil über 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Hessen zu Hause versorgt werden.
Kern der Reform: Die Vergütungsgrenzen werden gelockert, sodass sich Preise stärker an denen professioneller Pflegeeinrichtungen orientieren können. Gleichzeitig wird der Markt für qualifizierte Einzelpersonen und gewerbliche Anbieter geöffnet. Einzelpersonen könnten etwa Personen mit einer entsprechenden Qualifikation sein, die stundenweise im Tagesablauf helfen. Gewerbliche Anbieter könnten spezialisierte Unternehmen sein, die keine klassischen Pflegedienste sind, wie etwa Agenturen für Haushaltsunterstützung, die Senioren beim Einkaufen begleiten oder gemeinsame Spaziergänge unternehmen.
Außerdem sollen E-Learning-Angebote die Qualifizierung erleichtern, Ehrenamtliche entlastet und Antragsverfahren vereinfacht werden. Insgesamt setzt das Land auf mehr Angebot, schnellere Verfahren und weniger Bürokratie, um pflegende Angehörige zu entlasten.