Immer mehr fordern Verschiebung der Pflege-Impfpflicht
Die Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschärft sich. Die einen malen ein Abwandern von ungeimpften Pflegekräften in andere Branchen und einen Zusammenbruch der Pflege in Deutschland an die Wand. Die anderen sind zwar dafür, kritisieren aber Unklarheiten im Gesetz. Immer lauter werden deshalb Forderungen von allen Seiten, den Vollzug der Impfpflicht zu verschieben und erst einmal die Details für ihre Umsetzung zu klären.
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Das Gesetz ist beschlossene Sache. Ab Mitte März müssen Beschäftigte in Pflegeheimen einen Impfnachweis vorlegen. Ohne ist eine Tätigkeit in den Einrichtungen nicht mehr möglich, so die Vorgabe der Bundesregierung. Das gilt nicht nur für die Pflegefachkräfte, sondern für alle Angestellten, auch für Büro-, Küchen- und Reinigungskräfte.
Wer bis 16. März nicht geimpft ist, muss mit unbezahlter Freistellung und auch mit der Kündigung rechnen. Denn die Arbeitgeber müssen "das zuständige Gesundheitsamt informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen", so will es das Gesetz. Das Gesundheitsamt "kann" dann die Beschäftigung in den Einrichtungen untersagen.
Caritas sieht keinerlei Puffer beim Personal
Doch Verbände und Einrichtungen sehen hier eine ganze Reihe offener Fragen. Muss Ungeimpften sofort gekündigt werden? Gibt es Kontrollen und wer ist für was zuständig? "Es gibt derzeit noch zu viele Unklarheiten, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt werden soll und für welche Einrichtungen und für wen genau sie gilt", so Diakonie-Vorständin Maria Loheide im Interview mit dem Portal Pflegen-Online. "Die Einrichtungen brauchen Klarheit und Zeit für ihre Planung, um sich gegebenenfalls auf Personalausfälle einzustellen."
Die Caritas fordert eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, bis es eine Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht gibt. Zwar liege die Impfquote in den meisten Einrichtungen bei etwa 90 Prozent. Das bedeute, jeder zehnte Mitarbeiter könne ab Mitte März nicht mehr eingesetzt werden. "Wir haben definitiv keinen zehnprozentigen Personalpuffer, der das noch ausgleichen könnte“, so eine Caritas-Sprecherin gegenüber der Welt.
Länderminister und Behörden fordern Aufschub
Auch die Behörden sind unzufrieden. Der Präsident des Landkreistages und Landrat des Altmarkkreises Salzwedel in Sachsen-Anhalt, Michael Ziche, fordert schnellstmöglich Hinweise zum Vollzug. Den Gesundheitsämtern müssten rechtssichere Ermessensentscheidungen zur Umsetzung der Impfpflicht ermöglicht werden, um die Versorgung der Bedürftigen aufrecht zu erhalten. "Keines der Gesundheitsämter hat in der derzeitigen Situation Kapazitäten, den Impfstatus abzufragen, zu kontrollieren und Beschäftigungsverbote auszusprechen", gibt Leiterin des Erfurter Gesundheitsamtes, Winnie Melzer, zu Bedenken.
Selbst die Gesundheitsminister der Länder sehen Klärungsbedarf, zum Beispiel "die rechtssichere Einbindung der Arbeitgeber, die Art und Geltungsdauer der Sanktionen sowie die Frage einheitlicher Kontrollen", schreiben sie in einem Beschuss. "Darüber hinaus wäre eine engere Definition des Personenkreises erforderlich, der zwingend der Impfpflicht unterliegen soll sowie die Prüfung eines abgestuften Verfahrens mit einer vorgeschalteten Bußgeldbewehrung und einem nachgeschalteten Tätigkeitsverbot."
Die Fachminister der Bundesländer fordern deshalb vom Bundesgesundheitsministerium eine "Umsetzungszeit", bis ein einzelfallbezogenes Verfahren eingerichtet sei. Erst danach könnten Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden.