Impfpflicht in der Pflege soll Ende des Jahres auslaufen
Der Bund habe beschlossen, die bis zum Jahresende geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen. Das will das Portal Pflegen Online "aus zuverlässiger Quelle" erfahren haben. Auf eine Anfrage des Portals hat das Gesundheitsministerium vorige Woche geantwortet: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft noch bis Ende 2022 und wird politisch noch erörtert."
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Pflegen Online fragte auch, ob nach dem etwaigen Auslaufen der Impfpflicht die nicht geimpften Pflegekräfte wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren könnten. "Das weitere Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird politisch noch erörtert. Diesem Prozess können wir nicht vorgreifen", erwiderte das Ministerium.
Die Arbeitsrechtsexpertin Rabia Zayani sagte hierzu: "Impfverweigerer und Impfverweigerinnen, die mit Betretungsverboten belegt wurden, dürfen nach dem Wegfall der Impfpflicht am 31. Dezember 2022 an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die gesetzliche Grundlage für das Betretungsverbot." Ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Bußgeldern bestehe jedoch nicht.