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7. April 2022 | 21:43 Uhr
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Nach allgemeiner auch Gesundheits-Impfpflicht vor dem Aus?

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben zunächst die einzigen, für die eine Corona-Impfpflicht gilt. Nach hitziger Debatte hat der Bundestag alle Anträge für eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt. Damit bleibt es am Ende zunächst bei der Impfpflicht im Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) sorgt sich nun um den Herbst. Erste Stimmen fordern auch das Ende für die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

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Die Hoffnungen von Karl Lauterbach auf eine allgemeine Impfpflicht sind geplatzt

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Die meisten Befürworter im Bundestag fand noch der Antrag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren. Doch auch dieser überparteiliche Vorschlag erhielt nur 296 Ja-Stimmen von 683 Abgeordneten. Dem Antrag der Unionsfraktion, jetzt Vorbereitungen für eine spätere Impfpflicht zu treffen, stimmten nur 172 Abgeordnete zu. Zwei Anträge gegen eine Impfpflicht erzielten noch weniger Zustimmung. Dies spielt aber keine Rolle, weil ja eine Impfpflicht keine Mehrheit gefunden hat.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte sich nach den Abstimmungen enttäuscht. "Jetzt wird die Bekämpfung von Corona im Herbst viel schwerer werden", twitterte er. Für Bundeskanzler Olaf Scholz ist die Impfpflicht mit dem Votum im Parlament vom Tisch. "Es gibt im Bundestag keine Gesetzgebungsmehrheit für eine Impfpflicht. Das ist die Realität, die wir jetzt als Ausgangspunkt für unser Handeln nehmen müssen."

Erste Forderungen werden laut, dass nun auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen und in der Pflege fallen müsse. "Für uns war die allgemeine Impfpflicht immer eine nachfolgende Notwendigkeit, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufrechtzuerhalten", sagt der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gerald Gaß in der Rheinischen Post. "Dass die Gesundheitsämter jetzt noch Arbeitsverbote für ungeimpfte Personen im Gesundheitswesen aussprechen, halte ich für nicht vorstellbar."

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