Viele Pflegeeinrichtungen haben ihre Corona-Hilfen längst erhalten. Einige warten aber bis heute auf möglicherweise erhebliche Beträge, weil ihre Anträge nach Ansicht der Pflegekassen verspätet eingereicht wurden. Nun muss das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden, ob die Gelder trotzdem ausgezahlt werden müssen. Das Sozialgericht Freiburg verurteilte eine Pflegekasse bereits zur Zahlung von mehr als 150.000 Euro an eine Einrichtung.