Neue Isolationsregeln für infizierte Pflegemitarbeiter
Bund und Länder haben sich in ihrer Videokonferenz unter anderem auch auf entschärfte Quarantäne- und Isolationsregeln für Infizierte und Kontaktpersonen verständigt. Statt erst nach zwei Wochen sollen sie nach einem Test schon nach einer Woche wieder am normalen Leben teilnehmen können. Dies gilt für alle, Pflegebeschäftigte brauchen dafür allerdings einen PCR-Test.

iStock/Tunatura
Auch infizierte Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sollen sich künftig nach sieben Tagen freitesten können
Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, die selbst mit Covid-19 infiziert sind oder Kontakt zu Infizierten hatten, können sich wie alle anderen nach sieben Tagen freitesten. Infizierte Beschäftige, die mit vulnerable Menschen arbeiten, brauchen zum Freitesten allerdings einen PCR-Test und sie dürfen zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben. Für Beschäftigte, die nur Kontakt mit Infizierten hatten, reicht nach einer Woche ein Schnelltest, um ihren Dienst vorzeitig wieder aufzunehmen. Ohne Test enden Quarantäne und Isolation künftig nach zehn statt nach 14 Tagen.
Kontaktpersonen, die bereits geboostert, frisch geimpft oder frisch genesen sind, müssen nach dem Beschluss gar nicht mehr in Quarantäne. "Frisch" bedeutet hier, dass die Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Wann die Bundesländer diese Änderungen umsetzen, wurde nicht vereinbart. Diffus bleibt auch das weitere Vorgehen in Sachen allgemeiner Impfpflicht. "Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig", heißt es dazu lediglich. Und weiter: "Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird."