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3. März 2026 | 23:29 Uhr
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Mailen

Pflegeheim-Kooperationen werden für Ärzte attraktiver

Die neue Vorhaltepauschale sorgt dafür, dass sich Kooperationsverträge zwischen Praxen und Pflegeheimen für Ärzte wieder mehr lohnen. Hausärzte berichten von extrabudgetären Zuschlägen und steigenden Fallwerten, berichtet die Ärzte Zeitung. Von diesem Trend profitieren mittelbar auch die Pflegeheimbetreiber: Schließlich stabilisieren Verträge die ärztliche Versorgung. Die Zusammenarbeit bleibt organisatorisch allerdings anspruchsvoll, etwa bei Fallkonferenzen und digitaler Dokumentation.

Die Betreuung von Pflegeheimbewohnern ist für Ärzte aufwendig, doch durch Kooperationsverträge wird die Mehrarbeit gut vergütet

Durch die neue Vorhaltepauschale und extrabudgetäre Zuschläge sind Fallwerte von deutlich über 200 Euro für Ärzte möglich. Zuschläge gibt es beispielsweise für Koordinationsleistungen, Mitbesuche und Fallkonferenzen. Vergütet wird extrabudgetär. In palliativen Settings sind Fallwerte von 600 bis 800 Euro im Quartal möglich – bei entsprechend hohem Aufwand. Zwei Mediziner berichten in der Ärzte Zeitung (Abo) auch von klareren Strukturen.  

Der Arzt Walter Mildenberger aus Brandenburg sagt: "Ein Pflegeheim macht Arbeit." Neben Visiten fallen Verordnungen, Abstimmungen mit Apotheken und Heilmittelerbringern an. Aber durch Kooperationsverträge würde diese Mehrarbeit strukturiert und angemessen vergütet.

Die Praxis sei allerdings nicht immer einfach: Interdisziplinäre Fallkonferenzen scheitern oft an Zeitmangel, selten gibt es eine gemeinsame digitale Dokumentation. Einzelne Häuser setzen auf TI-Messenger, um die Kommunikation zu beschleunigen. Mildenberger rät seinen Kollegen, den Aufwand realistisch zu kalkulieren, wenn sie eine Kooperation mit einem Pflegeheim planen.

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