Pflegeheim kürzt Pacht wegen unbelegter Betten
Ein Pflegeheim im bayerischen Weilheim konnte wegen Personalmangels nur 64 der 84 Betten belegen und kürzte dem Vermieter daraufhin die Pacht. Die Eigentümergesellschaft, die die Immobilie erst 2020 erworben hatte, bestand auf die Zahlung von jährlich 470.000 Euro und klagt nun gegen den Heimbetreiber. Der Richter am Landgericht München warb bei den Parteien für einen Vergleich, doch die konnten sich bisher nicht einigen. Nun muss der Richter entscheiden. Merkur