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26. Oktober 2023 | 13:03 Uhr
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Pflegekammer NRW beschließt die neue Weiterbildungsordnung

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für über 220.000 Pflegefachpersonen eine neue Weiterbildungsordnung, die von der Pflegekammer NRW und damit erstmals von Pflegefachpersonen selbst entwickelt wurde. Für die Kammer ist dies ein Meilenstein in der eigenverantwortlichen Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. Kritik kommt indes vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Pflegeschule Ausbildung Pflegekraft Foto iStock Jovanmandic

Für rund 220.000 Pflegefachpersonen gilt ab dem 1. Januar 2024 die neue Weiterbildungsordnung

Die neue Weiterbildungsordnung, erarbeitet vom Bildungsausschuss der Pflegekammer NRW, wurde in dieser Woche mit einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen in der Kammerversammlungssitzung verabschiedet. Diese Ordnung ermöglicht Pflegenden erstmals, in Weiterbildungen zu starten, die eigenständig von der Pflege entwickelt und definiert wurden.

Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, Mitglied des Kammervorstands und zuständig für das Ressort Qualifizierung, betonte die Bedeutung dieses Schrittes und lobte die Teamarbeit aller vier Fraktionen und der 26 Kammermitglieder, die aktiv an der Erstellung der Grundlagen für die Qualifikationen im Weiterbildungsbereich mitgewirkt haben.

Mit der Einführung der Weiterbildungsordnung wird die Verantwortung für die Pflegeberufsqualifikation offiziell von Nordrhein-Westfalen auf die Pflegekammer übertragen. Diese Maßnahme stärke die Professionalisierung und die Qualitätsentwicklung der Pflege nachhaltig. Die Kammer wird künftig Weiterbildungen zertifizieren, Nachweise ausstellen und ein Register führen.

Kritik an der Weiterbildungsordnung

Trotz dieser wegweisenden Entwicklung äußerte Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest und Sprecher der DBfK-Fraktion "Stark für Pflegende" in der Kammerversammlung, Bedenken in Bezug auf die aktuelle Weiterbildungsordnung. Er lobte die pädagogisch-didaktischen Rahmenbedingungen, bemängelte jedoch, dass die Ordnung nicht ausreichend an das Pflegeberufsgesetz und die generalistische Ausbildung angepasst sei.

Dichter führte die Begrenzungen der Ordnung auf die kurze Erarbeitungszeit und das Fehlen von üblichen Strukturen wie Anhörungen von Verbänden und Experten sowie mehreren Lesungen in Rechtssetzungsprozessen zurück. Er plädierte für mehr Zeit, um eine umfassendere Weiterbildungsordnung zu erarbeiten.

Pascal Brückmann

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