Probleme mit der Verrechnung der Gasumlage
Andreas Wedeking, Geschäftsführer des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland, hat erklärt, dass die steigenden Energiekosten nicht kurzfristig weitergegeben werden können. Sie müssen vielmehr in Entgeltverhandlungen berücksichtigt werden. Die Pflegesatzvereinbarungen hätten meist eine Laufdauer von einem Jahr. Wedeking wies darauf hin, dass das Sozialgesetzbuch Kostenanpassungen erlaube, wenn die Steigerungen "wesentlich" und "unvorhersehbar" sind. Altenpflege