Säumige Bewohner – Gericht stärkt Pflegeheimen den Rücken
Eine Pflegeheimbewohnerin mit mehr als 34.000 Euro Zahlungsrückständen durfte ihren Heimvertrag grundsätzlich gekündigt bekommen. Das hat das Landgericht Lübeck (Foto) entschieden. Anders als vielfach dargestellt, vor allem in den sozialen Medien, musste die Seniorin aber nie die Einrichtung räumen, berichtet die Tageszeitung SHZ. Das Gericht betont nun, dass es im Verfahren ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Kündigung ging – nicht um einen tatsächlichen Auszug der pflegebedürftigen Frau.
Landgericht Lübeck
Das Landgericht hat mit seinem Urteil deutlich gemacht: Ein Pflegeheimplatz sei trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert
Effiziente Mobilität: Leasing ist mehr als eine Kostenfrage
In der Pflegebranche und bei karitativen Trägern zählt jeder Euro und jede Minute. Der Spagat zwischen dem Anspruch, eine erstklassige Betreuung zu gewährleisten, und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, ist alltäglich. Eine entscheidende, aber oft unterschätzte Stellschraube für mehr Effizienz ist das Fuhrparkmanagement. Care vor9
Die SHZ (Abo) zitiert zu dem Fall auch den Sozialrechtsexperte Utz Anhalt. Der meint, das Gerichtsurteil mache deutlich, dass Heime nicht unbegrenzt mit den finanziellen Problemen ihrer Bewohner belastet werden können. Ein Pflegeheimplatz sei trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert. Anhalt appelliert an Angehörige bei Zahlungsschwierigkeiten schnell zu reagieren und Sozialhilfe zu beantragten - oder wenn es einen rechtlichen Betreuer gibt, zu kontrollieren, ob er auch handelt. Im Lübecker Fall hatte der Betreuer zu seiner Verteidigung vorgebacht, er hätte sich wegen einer Long-Covid-Erkrankung nicht um die Angelegenheiten der Bewohnerin kümmern können. Aktenzeichen 5 O 197/23