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4. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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Mailen

Säumige Bewohner – Gericht stärkt Pflegeheimen den Rücken

Eine Pflegeheimbewohnerin mit mehr als 34.000 Euro Zahlungsrückständen durfte ihren Heimvertrag grundsätzlich gekündigt bekommen. Das hat das Landgericht Lübeck (Foto) entschieden. Anders als vielfach dargestellt, vor allem in den sozialen Medien, musste die Seniorin aber nie die Einrichtung räumen, berichtet die Tageszeitung SHZ. Das Gericht betont nun, dass es im Verfahren ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Kündigung ging – nicht um einen tatsächlichen Auszug der pflegebedürftigen Frau.

Das Landgericht hat mit seinem Urteil deutlich gemacht: Ein Pflegeheimplatz sei trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert 

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Die SHZ (Abo) zitiert zu dem Fall auch den Sozialrechtsexperte Utz Anhalt. Der meint, das Gerichtsurteil mache deutlich, dass Heime nicht unbegrenzt mit den finanziellen Problemen ihrer Bewohner belastet werden können. Ein Pflegeheimplatz sei trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert. Anhalt appelliert an Angehörige bei Zahlungsschwierigkeiten schnell zu reagieren und Sozialhilfe zu beantragten - oder wenn es einen rechtlichen Betreuer gibt, zu kontrollieren, ob er auch handelt. Im Lübecker Fall  hatte der Betreuer zu seiner Verteidigung vorgebacht, er hätte sich wegen einer Long-Covid-Erkrankung nicht um die Angelegenheiten der Bewohnerin kümmern können. Aktenzeichen 5 O 197/23 

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