So sichern Pflegeheime Ansprüche auf Sozialhilfe
Viele Pflegeheimbewohner ziehen in einer Notsituation ein – ob sie ihre Heimkosten dauerhaft selbst tragen können, ist dann häufig unklar. Samuel Eikermann (Foto) vom Pflegebetreiber Mirabelle empfiehlt deshalb, vorsorglich bei jedem Neueinzug eine Sozialhilfebedarfsmitteilung ans Sozialamt zu schicken. So bleiben Fristen gewahrt, der Betreiber sichert seine Liquidität, denn er bleibt nicht auf hohen Forderungen sitzen.
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Samuel Eikermann warnt davor, beim Einzug von Bewohnern in puncto finanzielle Verhältnisse auf Vermutungen zu vertrauen
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Wer ins Pflegeheim einzieht, beantragt Hilfe zur Pflege häufig erst Wochen oder Monate später – manchmal auch erst, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist. Das Problem: Die Sozialhilfe wird grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt. Für Pflegeheime kann das schnell zu erheblichen Zahlungsausfällen führen. Samuel Eikermann, Referent der Geschäftsführung des Pflegebetreibers Mirabelle mit bundesweit rund 25 Einrichtungen, empfiehlt deshalb einen einfachen Grundsatz: "Wir schicken bei jedem Bewohner am ersten Tag eine Sozialhilfebedarfsmitteilung an das zuständige Sozialamt."
Die Einrichtung stellt damit keinen Sozialhilfeantrag – dazu ist sie rechtlich nicht befugt. Sie informiert das Sozialamt lediglich darüber, dass möglicherweise ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege entstehen könnte. Rechtsgrundlage ist Paragraf 18 SGB XII. Stellt der Bewohner später tatsächlich einen Antrag, kann die Leistung auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung zurückwirken. "Das dient der Fristwahrung", sagt Eikermann. "Wir informieren die Bewohner direkt im Aufnahmegespräch, dass wir ans zuständige Amt eine SHBM, sprich, eine Sozialhilfebedarfsmitteilung, schicken."
"Wir haben keine Möglichkeit, die finanziellen Verhältnisse einzusehen"
Der Aufwand lohnt sich aus seiner Sicht, weil ein Betreiber beim Einzug kaum beurteilen kann, wie es tatsächlich um die Vermögensverhältnisse eines Bewohners bestellt ist. Manche verfügen über Ersparnisse oder Immobilien, andere sind schneller auf Sozialhilfe angewiesen als zunächst angenommen. "Wir haben keine Möglichkeit, die finanziellen Verhältnisse einzusehen", sagt Eikermann. Deshalb sei es riskant, auf Vermutungen zu vertrauen.
Hinzu kommt, dass Angehörige häufig überfordert seien oder gar nicht in der Nähe lebten. Fehlen Vorsorgevollmachten, werde oft erst ein Berufsbetreuer bestellt – ein Verfahren, das Zeit kostet. Auch Sozialämter arbeiten vielerorts mit knappen Personalressourcen. Bis ein Antrag bearbeitet ist, können Monate vergehen.
Mitteilung muss an den Sozailhilfeträger am letzten Wohnort des Bewohners gehen
Die Sozialhilfebedarfsmitteilung verschafft den Einrichtungen deshalb eine wichtige Absicherung. Selbst wenn ein Bewohner stirbt, bevor sein Antrag entschieden wurde, bleiben mögliche Ansprüche erhalten. Entscheidend ist allerdings, dass die Mitteilung an das richtige Sozialamt geht – zuständig ist der Sozialhilfeträger am letzten Wohnort des Bewohners – und dass der Bewohner über die Datenübermittlung informiert wird.
Für Eikermann gehört die Mitteilung deshalb inzwischen zu jeder Heimaufnahme. Jeder Träger, ob groß oder klein, sollte diesen Schritt im Controlling fest verankern. "Das ist bares Geld", sagt er. Bereits wenige Tage ungedeckter Heimkosten könnten sich pro Bewohner schnell auf rund 1.000 Euro summieren.
Kirsten Gaede