Tauziehen um Zeitpunkt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Das Gesundheitsministerium besteht auf Mitte April als Termin für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Länder fordern eine noch nicht festgelegte Umsetzungszeit. Erst nach Ablauf dieser Frist könnten die erforderlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote "rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden", berichtet der Spiegel aus einem ihm vorliegenden Dokument. Zudem fordern die Länder eine Ausgestaltung, wie das Zusammenspiel von Gesundheitsämtern und Arbeitgebern aussehen soll. Spiegel