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1. Februar 2022 | 07:46 Uhr
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Ungeimpfte dürfen nach dem 15. März vorerst weiterarbeiten

Impfpflicht Stempel Foto iStock Santje09.jpg
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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet kein automatisches Arbeitsverbot für alle Ungeimpften. Sie dürfen vorerst weiterarbeiten, so das Gesundheitsministerium gegenüber dem Portal Business Insider. "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden." Das zuständige Amt entscheide "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Business Insider