Ungeimpfte dürfen nach dem 15. März vorerst weiterarbeiten

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet kein automatisches Arbeitsverbot für alle Ungeimpften. Sie dürfen vorerst weiterarbeiten, so das Gesundheitsministerium gegenüber dem Portal Business Insider. "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden." Das zuständige Amt entscheide "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Business Insider