Ungeimpfte dürfen nach dem 15. März vorerst weiterarbeiten
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet kein automatisches Arbeitsverbot für alle Ungeimpften. Sie dürfen vorerst weiterarbeiten, so das Gesundheitsministerium gegenüber dem Portal Business Insider. "Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden." Das zuständige Amt entscheide "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Business Insider