Verbände monieren chaotische Umsetzung von Tariftreuegesetz
Die Kritik ist heftig: Die Umsetzung der Tarifpflicht in Pflegeeinrichtungen sei "chaotisch und verantwortungslos", heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von drei Pflegeverbänden, die sich nun erneut an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die praktische Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben sei "eine unzumutbare Aneinanderreihung von politischen Versäumnissen und intransparenten Verfahren zu Lasten aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland".
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Im September vergangenen Jahres haben Pflegeeinrichtungen mit Unterstützung ihrer Verbände Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossenen gesetzlichen Tariftreueregelungen beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Doch seither ist nach deren Ansicht alles noch schlimmer geworden. Deshalb haben sich die Unternehmen jetzt erneut mit einem ergänzenden Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Mit im Boot sind der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) und der BPA Arbeitgeberverband.
"Die anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Richtlinien versetzen bisher nicht tarifgebundene Pflegeunternehmen in die Zwangslage, Tarifstrukturen verbindlich anzuwenden, die sie nicht kennen", kritisiert der VDAB-Bundesvorsitzende Stephan Baumann. Darüber hinaus müssten sie das sogenannte regional übliche Entgeltniveau auf Landesebene als verbindliche Lohnuntergrenze gelten lassen, obwohl deren Datengrundlagen völlig intransparent und nicht valide sind.
Unternehmen sollen Entscheidungen im Blindflug treffen
Der Gesetzgeber selbst weise in einem ergänzenden Gesetzentwurf darauf hin, dass "entgegen der gesetzlichen Verpflichtung" ein Teil der an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig alle angeforderten maßgeblichen Informationen gemeldet hat". Der Gesetzgeber selbst bemängele damit die fehlenden, unvollständigen oder falschen Daten, so BPA-Präsident Bernd Meurer. "Er verlangt aber, dass die Pflegeeinrichtungen bereits jetzt eine wirtschaftlich enorm wichtige Entscheidung praktisch im Blindflug treffen. Das geht nicht.“
Die Verbände fordern daher eine Aussetzung oder Verschiebung der Tariftreueregelung. Die Front derer, die sich gegen das Gesetz in seiner derzeitigen Form wenden, werde größer. Leidtragende seien deutlich über zwei Drittel der Pflegeeinrichtungen. Sie würden gezwungen, auf Basis falscher Datengrundlagen und fehlender Informationen weitreichende Entscheidungen zu treffen. Weigerten sie sich, drohe ihnen die Kündigung des Versorgungsvertrages und damit der Wegfall der Marktzulassung.