Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Beitragsbemessung zur Pflegeversicherung nach der Anzahl der Kinder von versicherungspflichtigen Eltern unterscheiden muss. Durch die derzeit geltende Regelung würden Eltern von mehreren Kindern verfassungswirdrig benachteiligt.