Auch Fixierung auf Wunsch ist rechtlich heikel
Bitten Pflegeheimbewohner selbst darum, zum Beispiel im Rollstuhl fixiert zu werden, ist das rechtlich problematisch. Auch eine freiwillige Fixierung kann als Freiheitsberaubung gelten, wenn keine wirksame Einwilligung vorliegt. Diese erfordert volle Einwilligungsfähigkeit, muss dokumentiert und jederzeit widerrufbar sein. In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung nötig. Pflegekräfte müssen besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme achten. Rechtsdepesche