Ein rauer Umgangston allein ist noch kein Mobbing
Nicht jeder Streit am Arbeitsplatz ist Mobbing. So hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Schmerzensgeldklage einer Pflegekraft abgewiesen. Laut dem Gericht stellen Spannungen im Team, Meinungsverschiedenheiten über Aufgaben oder ein rauerer Umgangston allein kein systematisches Mobbing dar. Entscheidend sei eine objektive Bewertung. Typische, anlassbezogene Konflikte gehörten zum Arbeitsalltag und begründeten keinen Entschädigungsanspruch. Rechtsdepesche