Frist für Tarifpflicht in der Altenpflege verschoben
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Frist verschoben, in der nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen an die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) melden sollten, welcher Tarif für sie nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung für die Zahlung einer „Tarifvergütung“ ab dem 1. September maßgeblich ist. Der 28. Februar ist nun gestrichen, ein neuer Termin steht nicht fest. Am Zahlungstermin 1. September wird jedoch festgehalten. Häusliche Pflege