Fristlose Kündigung wegen gefälschten Impfpasses rechtens

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Wer in Betrieben, in denen 2G- oder 3G- Regeln gelten, einen gefälschten Impfausweis benutzt, dem droht seit neuestem nicht nur eine Geld- oder Gefängnisstrafe, sondern auch die fristlose Kündigung. Darauf weist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Olaf Beismann hin. Allerdings müsse die Fälschung auch erwiesen sein, der bloße Verdacht reiche nicht. Am heutigen Freitag soll im Bundestag eine Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen wie zum Beispiel in der Altenpflege beschlossen werden. Anwalt