Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

6. März 2023 | 07:00 Uhr
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Im Pflegeheim statt im Krankenhaus sterben

Das Projekt Avenue Pal soll verhindern, dass sterbende Menschen aus ihrem Pflegeheim unnötig in ein Krankenhaus verlegt werden. Denn viele Menschen wollen in vertrauter Umgebung sterben. Die Awo Gießen hat das Projekt im Pflegeheim Albert-Osswald-Haus in ihr Palliativkonzept integriert. Von Anfang an wird mit neuen Bewohnern mit viel Empathie über Sterben und Tod gesprochen. Über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wird beraten und die Angehörigen mit ins Boot geholt.

Sterben Bett Hand halten iStock KatarzynaBialasiewicz.jpg

Viele Menschen wollen in vertrauter Umgebung sterben, nicht im Krankenhaus

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Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend

Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.

Besprochen werde auch die Phase eines nahenden Lebensendes, berichtet Jens Dapper, Geschäftsführer des Awo-Stadtkreises dem Gießener Anzeiger. Ein Dutzend Risikofaktoren für medizinisch und ethisch nicht vertretbare Verlegungen wurden im Projekt systematisch ermittelt. Zu den medizinischen und pflegerischen Risiken zählen unter anderem Atemnot, Schmerzen, Verschlechterung der Grunderkrankung, Erschöpfung. Zu diesen Risikofaktoren wurden Maßnahmen und Aktivitäten entwickelt und in das Palliativkonzept überführt. 

Um personale und organisatorische Risiken zu vermeiden, wird bei der Personalentwicklung ein Dienstplanmodell zum proaktiven Fehlzeitenmanagement eingeführt und die Fachkraft in Fortbildungen zur Palliativ-Care-Kraft qualifiziert, berichtet Dapper. Schließlich sollen ebenso die externen Risikofaktoren gemindert werden. Dazu gehören unsichere und destabilisierte Angehörige, unzureichend eingebundene oder fehlende Hausärzte, keine Patientenverfügung, kein Testament. 

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