Rollstuhlbremse wird schnell freiheitsentziehende Maßnahme
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) sind in der Pflege ein sensibles Thema. Sie sind schließlich ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen und dürfen nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. In der Tagespflege kommen FeM in der Regel nicht vor. Doch das Feststellen der Rollstuhlbremse oder die Anwendung von Sitzhosen gelten als FeM. In jedem Fall muss der Einsatz sorgfältig abgewogen werden. Dazu ist eine Fallbesprechung unter Einbindung des Bevollmächtigten bzw. des Betreuers sowie eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erforderlich. Tagespflege