Sterbehilfe in Pflegeheimen bleibt rechtliche Grauzone

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Pflegekräfte stehen oft vor schwierigen Entscheidungen, wenn Bewohner oder Patienten sterben möchten. Während passive und indirekte Sterbehilfe in Deutschland erlaubt sind, bleibt der assistierte Suizid rechtlich umstritten. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 hat zwar das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt, eine gesetzliche Neuregelung steht aber noch aus. Pflegeeinrichtungen müssen daher genau abwägen, wie sie mit Sterbewünschen umgehen. Rechtsdepesche