Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

26. Januar 2022 | 21:07 Uhr
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Styling am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Was erlaubt oder toleriert wird, hängt vom Einzelfall ab. Hierbei spielen Arbeitgeber, Träger, die betreuten Menschen und teils miteinander konkurrierende rechtliche Bestimmungen eine Rolle. In der Pflege werden kleinere oder mit der Kleidung zu verdeckende Tattoos und Piercings meist toleriert. Lange Fingernägel erschweren die Händedesinfektion und können Handschuhe durchstechen und so deren Schutzwirkung nehmen.

Tattoo Pflegekraft Pflegerin Foto iStock Tamara Jeremic

Was erlaubt ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab

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Grelle Schminke oder ein aufreizendes Äußeres werden oft nicht gerne gesehen. "Das Thema Sexualität spielt ja auch im Alter eine Rolle. Mindestens ein Drittel der Frauen hebt regelmäßig die Hand, wenn man fragt: Gibt es sexuelle Belästigung. Wir haben mit alten, oft verwirrten und nicht immer zurechnungsfähigen Menschen zu tun", sagt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach. Geschlossene Kleidung und Verzicht auf ein aufreizendes Äußeres könnten einen sachlicheren Umgang erleichtern.

Das Berliner Unternehmen Vivantes steckt die Grenzen etwas weiter ab. Martina Henke, Sprecherin der Pflegedirektion, sagt: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Vivantes sind so vielfältig wie die Metropole Berlin. Ob Pflegekräfte tätowiert sind, gefärbte Haare haben oder sich privat ausgefallen kleiden, spielt für uns keine Rolle, solange das Erscheinungsbild während des Diensts insgesamt gepflegt ist." Allerdings dürfen bei pflegerischen Tätigkeiten keine Uhren und Schmuckstücke an den Armen getragen werden und die Fingernägel müssen unlackiert und kurz geschnitten sein. Pflegekammer Rheinland-Pfalz

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