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5. Juli 2022 | 21:22 Uhr
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Umgang mit Taschengeld im Pflegeheim

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Seniorenheim Magazin

Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend

Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.

Heimbewohnern, die Sozialhilfe beziehen, steht ein sogenannter Barbetrag zu, der seit Januar bei 121 Euro monatlich liegt. Die Bezieher können das Geld selbst verwalten, es sei denn, sie sind dazu nicht in der Lage. Dann darf das ein Angehöriger oder ein offizieller Betreuer übernehmen. Der Betreuer kann die Aufgabe auch auf die Pflegeeinrichtung übertragen. Der Aufwand für die Verwaltung des Barbetrages ist eine soziale Stützungsleistung, die der Einrichtung nicht gesondert vergütet wird. Biva

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