Urteil für offene Heimkosten nach Bewohner-Tod
Wer zahlt, wenn nach dem Tod eines Bewohners Heimkosten offenbleiben? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bringt Klarheit: Pflegeheime müssen sich in bestimmten Fällen zunächst an den Sozialhilfeträger wenden – und nicht sofort an die Erben. Zwar haften Erben grundsätzlich für Schulden der Verstorbenen. Besteht jedoch ein Anspruch auf Sozialhilfe, geht dieser nach dem Tod auf das Pflegeheim über. Dann muss das Heim diesen vorrangig geltend machen. Rechtsdepesche