Arbeitgeber scheitert mit Krankfeiern-Vorwurf vor Gericht
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"Ich mache jetzt erst mal krank" – mit dieser angeblichen Ankündigung brachte eine Krankenhausmitarbeiterin ihren Arbeitgeber gegen sich auf. Der strich nach der Kündigung das Gehalt und warf ihr "Krankfeiern" vor. Doch vor Gericht scheiterte der Arbeitgeber: Ohne handfeste Beweise bleibt die Krankschreibung maßgeblich, ein Verdacht reicht nicht. Eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert und kann nur mit konkreten Tatsachen erschüttert werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Rechtsdepesche