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29. Juni 2023 | 07:00 Uhr
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Mailen

Wann Altenhilfeträger die Lieferketten kennen müssen

Von Beginn nächsten Jahres an müssen auch Pflegeanbieter ab 1.000 Mitarbeitern müssen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beachten. Dann gilt es, die eigenen Lieferketten zu kennen und zu überwachen, um wesentliche Risiken aus dem Bereich der Menschen- und Umweltrechte möglichst zu vermeiden. Die Unternehmen müssen unter anderem folgende Sorgfaltspflichten im Blick haben: Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Berichtspflicht. Curacon

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