Wann Arbeitgeber vor einem Ex-Mitarbeiter warnen dürfen
hörbert – Musik zur Entlastung in der Pflege
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Den neuen Arbeitgeber eines ehemaligen Mitarbeiters vor dessen Verhalten zu warnen, kann richtig sein. Es gelten hierbei allerdings sehr strenge Maßstäbe. Bei Verstoß dagegen droht eine Unterlassungsklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Es müsse der konkrete Einzelfall und die unterschiedlichen Interessenlagen umfassend geprüft werden, bevor eine Informationsweitergabe ohne Einwilligung des Arbeitnehmers erfolgen könne, rät Rechtsanwalt Peter Sausen. Häusliche Pflege