Wann ein Dienstrad versteuert werden muss
Rund 37 Prozent der deutschen Unternehmen bieten ihren Angestellten ein Dienstrad an. Geschieht die Nutzung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, handelt es sich laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe um einen geldwerten und steuerpflichtigen Vorteil, abgesehen von Fahrten zur und von der Arbeit. Gibt es das Rad zusätzlich zum Gehalt, muss die private Nutzung nicht versteuert werden. Aber nur, wenn der Motor auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometer begrenzt ist. Presseportal