Was die neue Rufanlagen-Norm für Betreiber bedeutet
Für Rufanlagen wird es bald eine neue Norm geben. Technisch bedeutet sie etwa, dass ein konstanter Betrieb auch bei Stromausfall garantiert ist. Außerdem enthält sie die Anforderung, die Rufanlage von spezialisierten Elektrofachkräften überprüfen zu lassen. Für Pflegeheime empfiehlt sich, die neue Norm ernst zu nehmen, meint der Rufanlagen-Sachverständige Oliver Müller im Gastbeitrag für Care vor9: Sollte ein Bewohner zu Schaden kommen, weil die Norm nicht eingehalten wurde, muss der Betreiber haften.

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Im April ist die neu konsolidierte Norm DIN VDE 0834-1:2025-04 als Entwurf zur öffentlichen Kommentierung erschienen. Im Verlauf dieses Jahres wird sie die bisherige Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 ersetzen. Voraussichtlich wird es eine Übergangsfrist von 24 Monaten geben. In dieser Zeit müssen die Anlagen angepasst – und auch die Ausbildungen zu "Fachkraft für Rufanlagen" beziehungsweise "Fachplaner für Rufanlagen" erneuert werden.
In Deutschland gibt es keinen Bestandsschutz für Rufanlagen in Pflegeeinrichtungen. Das bedeutet: Wenn die jetzt noch gültige Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 ersetzt wird, sollten bestehende Anlagen nicht automatisch weiterbetrieben werden.
Auch sind in der neuen Norm die Verantwortlichkeiten deutlicher formuliert und die Inhalte zur Schulung des Personals – etwa Pflegekräfte, Techniker und Reinigungskräfte – umfangreicher definiert. So muss etwa jede Pflegekraft – auch die Zeitarbeiterin, die nur einen Tag aushilft – in die Funktion der Rufanlage eingeweiht werden.
Nur Elektrofachkräfte sollten die Anlage prüfen – nicht die Heimaufsicht
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und den Zustand einer Rufanlage ist der Betreiber. Wird die Anlage nicht auf dem aktuellen Stand gehalten und regelmäßig geprüft, verletzt der Betreiber seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnern. Für den Betreiber heißt das konkret: Elektrofachkräfte, die zu "Fachkräften für Rufanlagen" oder "Fachplanern für Rufanlagen" weiterqualifiziert sind, oder auch Fachfirmen, die auf Rufanlagen nach DIN VDE 0834 spezialisiert sind, müssen die Anlagen technisch überprüfen, warten und gegebenenfalls reparieren.
Behörden wie die Heimaufsicht können die Aufgabe definitiv nicht übernehmen, sie sind nicht qualifiziert, um den Zustand einer Rufanlage fachlich zu beurteilen. Deshalb sind ihre Aussagen über den Zustand von Rufanlagen auch nicht rechtskräftig, sie bieten Betreibern rechtlich keine Sicherheit.
Über den Autor: Oliver Müller ist seit über 20 Jahren Spezialist für Rufanlagen, zuerst als Hard- und Softwareentwickler, später als Lehrkraft. Außerdem arbeitet der staatlich geprüfte Elektrotechniker als Sachverständiger für Rufanlagen.