Bayrisches Rotes Kreuz profitiert von neuen Bauvorgaben
In Bayern sind zu Jahresbeginn viele Vorschriften für Pflegeheime gelockert worden, die auch bauliche Voraussetzungen betreffen. Davon profitiert jetzt das BRK-Alten und Pflegeheim in Bad Neustadt nördlich von Würzburg: Die gut 40 Jahre alte Einrichtung muss nicht neu gebaut werden, es reicht eine Sanierung, die sehr viel günstiger ist.

BRK-BV Unterfranken
Von außen wird das BRK-Pflegeheim kaum verändert, aber die Wohngruppen werden kleiner, die Zahl der Zimmer sinkt von 117 auf 100
Die Bayrische Regierung hat die Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) neu formuliert. Das bedeutet unter anderem: Alle Pflege- und Altenheime, die vor 2011 eröffnet haben, erhalten Bestandsschutz, sie können ohne bauliche Änderungen weiter betrieben werden. Weggefallen ist etwa die Einzelzimmerquote, gelockert wurden auch die Vorgaben für Zimmergröße, Bereichsbäder, Gemeinschaftsräume und Wohnbereiche.
Wohngruppen werden kleiner, Gemeinschaftsräume zahlreicher
Die bis vor Kurzem noch sehr strengen Vorgaben führten beim BRK zu der Entscheidung, das Pflegeheim neu zu bauen. Stattdessen wird es jetzt saniert und modernisiert. So sollen die Wohngruppen kleiner und die Gemeinschaftsräume zahlreicher werden. Das bedeutet, dass einige Zimmer aufgelöst werden und sich die Zahl der Pflegeplätze von 117 auf 100 verringert. Die Kosten werden rund zehn Millionen Euro betragen.
"Ich bin froh darüber, dass sich bei der Staatsregierung die Einsieht durchgesetzt hat, dass es vor allem baulich so nicht mehr weitergehen konnte. Das ist für die Pflegeheime und letztendlich für die Bewohner nicht mehr finanzierbar", sagt der Geschäftsführer des BRK-Bezirksverbands Unterfranken, Harald Erhard.