Was im WTG-Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen steht
Nordrhein-Westfalen will das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) von 2014 für stationäre Pflegeeinrichtungen und anbieterverantwortete Wohnformen neu fassen. Der Entwurf bedeutet mehr Mitbestimmungsrechte für Bewohner, neue Dokumentationspflichten und teilweise höhere bauliche Standards. Aber das Gesundheitsministerium plant auch, Fachkraftregeln zu flexibilisieren und Meldeverfahren zu digitalisieren.
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Bewohner sollen künftig mehr Einfluss nehmen dürfen: etwa bei Verpflegung, Freizeitangeboten und Hausordnung, aber auch bei Neueinstellungen von Leitungskräften
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen möchte mit der geplanten Reform für mehr Transparenz, stärkere Bewohnerrechte und bessere Schutzmechanismen sorgen. Für Betreiber enthält der WTG-Entwurf sowohl Entlastungen als auch neue Verpflichtungen, etwa bei den Fachkraftregelungen. Künftig könnten beispielsweise Pflege-Studenten bis zu 50 Prozent auf die Fachkraftquote angerechnet werden. Auch die Anerkennung internationaler Abschlüsse soll leichtert werden.
Allerdings kommen auf Einrichtungen auch zusätzliche Anforderungen zu. Denn geplant sind erweiterte Dokumentations- und Meldepflichten, etwa bei Gewaltvorfällen, ungeklärten Todesfällen oder Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte. Auch die Veröffentlichung von Prüfberichten plant die Landesregierung auszuweiten.
Bewohner sollen bei Einstellungen von Leitungskräften mitwirken dürfen
Ein zentraler Punkt der Reform ist, Bewohner stärker zu beteiligen. Die Bewohnerbeiräte sollen künftig mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Nach dem Entwurf entscheiden sie etwa bei Verpflegung, Freizeitangeboten und Hausordnung mit. Darüber hinaus erhalten sie Mitwirkungsrechte, wenn Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen eingestellt werden, ebenso bei Gewaltschutzkonzepten und Baumaßnahmen. Für Betreiber könnte das längere Entscheidungsprozesse bedeuten.
Auch bei Personal und Organisation plant das Land neue Vorgaben. Einrichtungen sollen künftig verpflichtend Fortbildungen zu Themen wie Gewaltprävention, freiheitsentziehenden Maßnahmen, Personalführung und Organisationsentwicklung anbieten. Gleichzeitig sollen Programme zur Nachqualifizierung von Hilfskräften stärker gefördert werden.
Hitzeschutz und Internet in jedem Zimmer werden verpflichtend
Weitere Änderungen betreffen die baulichen Standards. Der Entwurf sieht unter anderem eine Mindest-Nettogrundfläche von 45 Quadratmetern pro Nutzer vor. Zusätzlich sollen Einrichtungen verpflichtend Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen. Für Gemeinschaftsflächen sind fünf Quadratmeter pro Bewohner vorgesehen, davon drei Quadratmeter als Wohngruppenraum. Neu ist auch die Vorgabe, pro 30 Bewohner in Doppelzimmern ein freies Einzelzimmer vorzuhalten – etwa für Krisensituationen oder Sterbebegleitung.
Auch soll es verpflichtend Internetanschluss in Bewohnerzimmern geben und für Bewohner die Möglichkeit, auch bei Bettlägerigkeit gut nach draußen schauen zu können.
Viele Betreiber erwarten steigende Kosten, etwa durch bauliche Anpassungen, zusätzliche Schulungen oder organisatorischen Aufwand. Und: Neue Bußgeldtatbestände könnten das Compliance-Risiko erhöhen.
Kirsten Gaede