Das Pflegestudiumstärkungsgesetz tritt ab sofort in Kraft. Allerdings ist darin nicht geregelt, wie hoch eine angemessene Vergütung ist. Auch diejenigen, die sich bereits in einem Pflegestudium befinden, sollen für die restliche Ausbildung eine Vergütung erhalten.
Zukünftig erfolgt die hochschulische Pflegeausbildung im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. Die Finanzierung des praktischen Teils in den Pflegeeinrichtungen soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Das Geld dafür kommt aus einem Ausgleichsfonds, in den Bund, Länder, Kassen und Pflegeeinrichtungen einzahlen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erhofft sich dadurch eine Verdoppelung der Pflegestudenten auf 1.000 pro Jahrgang. Derzeit liegt die Akademisierungsquote in der Pflege bei 2,5 Prozent. Langfristig sollen es zehn Prozent werden.
Thomas Hartung
