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Diese 13 Experten beraten über die Zukunft der Pflege

Die am Mittwoch (14. Oktober) berufene Pflegestrukturkommission ist vor allem mit Wissenschaftlern besetzt: Neun der 13 Mitglieder tragen einen Professorentitel, darunter Gesundheitsökonom Heinz Rothgang und mehrere Rechtswissenschaftler. Den Vorsitz übernimmt der frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer (Foto), seine Stellvertreterin wird die Juristin Gabriele Kuhn-Zuber.

Bis Ende Januar sollen die vom Bundeskabinett berufenen Experten Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Mit der Berufung der 13-köpfigen Pflegestrukturkommission hat die Bundesregierung die personellen Weichen für die nächste große Pflegereform gestellt. Das Gremium vereint Fachleute aus Ökonomie, Rechtswissenschaft, Pflegewissenschaft und Gesundheitsversorgung. Neben Wissenschaftlern gehören auch Vertreter mit praktischer Erfahrung aus Pflegeorganisationen und Krankenkassen dazu.

Die Mitglieder der Kommission

  • Georg Cremer (Vorsitz): Volkswirtschaftler und ehemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes
  • Gabriele Kuhn-Zuber (stellvertretender Vorsitz): Rechtswissenschaftlerin und Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
  • Christine Arentz: Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Köln, mit Schwerpunkt Sozialpolitik und soziale Sicherung
  • Michaela Evans-Borchers: Sozialwissenschaftlerin am Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen. Beschäftigt sich unter anderem mit Arbeit und Beschäftigung in der Pflege
  • Jürgen Graalmann: ehemaliger Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes und Geschäftsführer der Beratungsagentur "Die Brückenköpfe"
  • Martina Hasseler: Professorin für Gesundheits- und Pflegewissenschaften an der Ostfalia Hochschule in Wolfsburg
  • Dörte Heger: Gesundheitsökonomin und Professorin
  • Stefan Huster: Professor für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum
  • Thorsten Kingreen: Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg.
  • Hans-Dieter Nolting: Psychologe und Geschäftsführer des Forschungs- und Beratungsinstituts Iges
  • Heinz Rothgang: Gesundheitsökonom und Professor an der Universität Bremen, forscht seit vielen Jahren zur Finanzierung und Organisation der Pflegeversicherung
  • Gregor Thüsing: Professor für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn
  • Rita Zöllner: Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und Vertreterin der beruflichen Pflege.

Was die Kommission untersuchen soll

Der Arbeitsauftrag geht weit über die Finanzierung der Pflegeversicherung hinaus. Das Gremium soll prüfen, wie sich ambulante und stationäre Leistungen künftig stärker unabhängig von Wohnform und Versorgungsort gestalten lassen. Dabei geht es auch um neue Vergütungsstrukturen, verbindliche Personalvorgaben und mehr Gestaltungsspielraum für Pflegeanbieter.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Die Kommission soll Möglichkeiten zu deren Begrenzung untersuchen und prüfen, ob die bisherigen Zuschüsse zu den Heimkosten stärker nach Einkommen und Vermögen ausgerichtet werden könnten.

Auch ein finanzieller Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge sowie die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben stehen zur Diskussion. Hinzu kommen Vorschläge zur besseren Verzahnung von Pflege, Prävention und Rehabilitation.

Die Kommission soll die finanziellen Auswirkungen ihrer Vorschläge möglichst beziffern und sie auch hinsichtlich Versorgungssicherheit, Verteilungsgerechtigkeit und bürokratischem Aufwand bewerten.

Ein enger Zeitplan für die Reform

Bis spätestens Ende Januar 2027 soll das Gremium seine Empfehlungen vorlegen. Dabei berücksichtigt es die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege und der Finanzkommission Gesundheit.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will auf dieser Grundlage eine umfassende Strukturreform erarbeiten, die bereits am 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, hängt allerdings auch von den anschließenden politischen Entscheidungen und dem Gesetzgebungsverfahren ab.

Die Kommission selbst entscheidet nicht über die Reform. Sie erarbeitet Empfehlungen, über deren Umsetzung anschließend Bundesregierung, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat beraten müssen.