Die Betroffene lebe seit dem Jahr 2016 in der Einrichtung in Bergisch Gladbach, berichtet die BIVA. Der Einrichtungsträger hätte in den vergangenen Jahren immer wieder Entgelterhöhungen ohne die nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) notwendige Zustimmung durchgeführt. Und das, obwohl die Bewohnerin diesen Erhöhungsbegehren in Schreiben und E-Mails widersprochen habe. Dennoch seien die erhöhten Heimentgelte jeden Monat von ihrem Konto eingezogen worden.
"Der Verbraucherschutz im Pflegebereich ist praktisch nicht existent", sagt Markus Sutorius aus seiner Beratungspraxis beim BIVA-Pflegeschutzbund. Im WBVG gebe es zwar wichtige Schutzregelungen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, aber die meisten Betroffenen verzichteten aus Angst vor Repressalien auf ihr Recht.
