Der Pfleger schilderte laut einem Bericht der SHZ (Abo) vor Gericht, dass er die teilweise gelähmte Frau allein vom Rollstuhl ins Bett bringen musste, da ihm keine Hilfe von Kollegen zur Verfügung stand. Trotz seiner Bemühungen, Unterstützung zu finden, sei auf der Station niemand erreichbar gewesen. Laut seiner Aussage wäre die Umlagerung mit einer zweiten Person sicherer gewesen.
Der Pfleger erfuhr demnach erst Wochen später von der Verletzung der Patientin und hatte bis dahin keine Rückmeldung vom Seniorenheim oder seiner Zeitarbeitsfirma erhalten. Zudem wies er darauf hin, dass er keine spezielle Einweisung für die Arbeit im Heim erhalten habe und die Patientin nicht in seinem ursprünglichen Zuständigkeitsbereich lag.
Das Gericht stellte das Verfahren schließlich ein, nachdem sich die Parteien darauf geeinigt hatten, dass der Pfleger 500 Euro an die 66-jährige Patientin zahlen soll. Dieser Betrag wurde nicht als Schmerzensgeld bezeichnet, sondern als Teil der Einigung, um das Verfahren zu beenden. Der Pfleger verließ das Gericht somit ohne Vorstrafe. Die genauen Umstände des Vorfalls bleiben aber letztlich ungeklärt.