Die Pflegekammer NRW wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung einer verbindlichen Mindestbesetzung im Nachtdienst nicht einzuhalten. Nach dem vorliegenden Reformvorhaben zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) soll weiterhin nur eine Pflegefachkraft pro Einrichtung vorgeschrieben sein.
"Eine einzige Pflegefachperson für eine ganze Einrichtung einzusetzen, grenzt an vorsätzliche Gefährdung", sagt Kammerpräsidentin Sandra Postel. Wenn nachts zwei Bewohner gleichzeitig dringend Hilfe benötigten, könne eine einzelne Fachkraft die Versorgung nicht gewährleisten.
Kammer verlangt drei Fachkräfte ab 120 Bewohnern
Die Pflegekammer fordert mindestens zwei Pflegefachkräfte für Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern. Bei bis zu 80 Bewohnern soll zusätzlich eine qualifizierte Hilfskraft eingesetzt werden. Ab 120 Bewohnern verlangt sie mindestens drei Fachkräfte und zwei Hilfskräfte.
Die Landesregierung will nach Darstellung der Kammer stattdessen den zuständigen kommunalen Behörden ermöglichen, im Einzelfall höhere Personalanforderungen festzulegen. Die Kammer kritisiert, dass damit landesweit einheitliche Standards fehlen würden. "Wir brauchen keine Behördenwillkür, sondern eine verlässliche, im Landesrecht verankerte Personalstaffelung, die sauber refinanziert wird", sagt Postel. Die Kammer verlangt deshalb einen verbindlichen Stufenplan, der die Bewohnerzahl berücksichtigt und eine ausreichende Finanzierung der zusätzlichen Stellen garantiert.
