Das Gesundheitsministerium sieht aufgrund der aktuellen finanziellen Lage wenig Spielraum für die Refinanzierung der Digitalisierung. Das Ministerium verweist auf die Zuständigkeit der Länder und der Selbstverwaltung für die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Pflege. Diese Perspektive stößt beim Verbändebündnis erwartungsgemäß auf Ernüchterung. Eine flächendeckende, nutzenstiftende Digitalisierung könne nur durch eine Refinanzierung in den Leistungsentgelten gewährleistet werden, heißt es.
Um dennoch im Dialog zu bleiben, schlägt das Bündnis nun eine Digitalisierungspauschale vor. Die Höhe der refinanzierten Beträge sei einer wachsenden digitalen Struktur in den Einrichtungen und Diensten der Akut- und Langzeitpflege und den realen Bedingungen neuer technischer Gegebenheiten anzupassen, unabhängig der ausführenden Stelle (zentral/dezentral), heißt es. "Dazu gehören Erstausstattungen und Investitionsfolgekosten wie z. B. Ausstattungsanpassungen, Lizenzen, Fort- und Weiterbildungskosten sowie die Cybersicherheit", so das Verbändebündnis. Die Digitalisierung der Pflege umfasse weit mehr als die Telematik-Anbindung, beispielsweise Software-Systeme zur mobilen Pflegedokumentation, Dienstplansysteme oder Service-Roboter.
Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege setzt sich zusammen aus dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland und demBundesverband Gesundheits-IT als Initiatoren sowie Care for Innovation, dem Deutschen Pflegerat, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege, dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung, dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland.
Pascal Brückmann
