Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz wurden dem Kreditwesengesetz die Paragrafen 26c und 26d hinzugefügt. Demnach müssen Banken Klima- und Sozialrisiken als Teil ihrer Risikotragfähigkeit identifizieren, steuern und überwachen. Nach Einschätzung der Sozialbank kann das für soziale Einrichtungen zum Problem werden. Vorstandschef Harald Schmitz sagt, das Sozial- und Gesundheitswesen drohe zum Kollateralschaden zu werden.
Einrichtungen mit einer schlechten CO2-Bilanz würden für Banken zu Risikofaktoren. Die Folge könnten höhere Finanzierungskosten oder sogar Kreditablehnungen sein. Dies würde eine Branche treffen, deren Gebäudebestand aufgrund eines jahrzehntelangen Sanierungsstaus oft besonders energieintensiv ist. Zugleich können viele Träger Investitionen nur umsetzen, wenn die Kostenträger diese refinanzieren. Genau das geschehe jedoch regelmäßig nicht, so Schmitz. Wenn Banken diese Kunden künftig strenger bewerten oder ausschließen, droht ein endgültiger Investitionsstopp.
