Das Willkommensgeld ist als Zuschuss zum privaten Lebensunterhalt gedacht und an verschiedene Bedingungen geknüpft. Gefördert werden ausgebildete Pflegefachkräfte aus allen Bereichen. Antragssteller müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist ebenso notwendig wie der Nachweis und die Anerkennung der Ausbildung. Zuständig für die Anträge sind die Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold.
Infos zum Willkommensgeld in acht Sprachen gibt es auf der Website des NRW-Gesundheitsministeriums.
