Am wenigsten verdienen Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk. Dort liegt der Lohn im ersten Lehrjahr bei 585 Euro, was der gesetzliche Mindestausbildungsvergütung entspricht. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr sind die Pflege-Azubis weit vorne dabei. Die Hans-Böckler-Stiftung sieht dies als Reaktion auf den Fachkräftemangel in der Branche.
In sieben der untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Backhandwerk, das Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe. In 13 Tarifbranchen bestehen nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten.
