Aus einem Rechtsgutachten leiten die Krankenkassen ab, dass die Inflationsausgleichzahlung nicht über Pflegesätze zu refinanzieren ist, so Christofczik, der auch Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege ist. Die 3.000 Euro steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung müssten demnach von den Unternehmen ohne Refinanzierungsanspruch selbst getragen werden.
Zwar gilt der Tarifabschluss bislang nur für kommunale Unternehmen. "Es wird aber so sein, dass absehbar die unter anderem weit verbreiteten kirchlichen Tarife das Regelwerk aus dem öffentlichen Dienst von Bund und den Kommunen übernehmen", weiß Christofczik aus Erfahrung.
"Für uns, mit den rund 1.200 Beschäftigten in unseren Einrichtungen, bedeutet das eine Mehrbelastung von 3,6 Million Euro, die wir nicht refinanziert bekommen werden", beziffert Christofczik die Konsequenzen. "Wenn das so kommt, können wir dicht machen."
