Leistungen nach SGB XI können bereits seit April 2025 vollelektronisch abgerechnet werden. Das gilt für Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge. Nach Angaben von Voßkamp haben Dienste davon inzwischen rund 100.000-mal Gebrauch gemacht. Für Anbieter, die sich auf die Umstellung vorbereiten wollen, gibt es damit bereits praktische Erfahrungen – und offenbar zunehmend weniger technische Probleme. "Die anfänglich sehr hohe Fehlerquote ist deutlich gesunken", sagt Voßkamp.
Interessant wird der 1. Juni 2027: Dann soll eine freiwillige Testphase beginnen, in der voraussichtlich auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V elektronisch abgerechnet werden können. Verpflichtend wird das Verfahren nach aktuellem Stand erst zum 1. Oktober 2027 – dann für SGB V und SGB XI.
Damit müssen die Dienste nicht zweimal umstellen. Genau das war ein wesentlicher Grund für die bereits im Frühjahr vereinbarte Verschiebung der ursprünglich für Dezember 2026 vorgesehenen Pflicht.
