Weiterhin wäre laut Stanze zu regeln, wie sich eine Pflegefachkraft verhalten soll, die dabei ist, wenn ein Sterbewilliger das todbringende Medikament schluckt. Denn grundsätzlich sind Pflegekräfte als medizinisch ausgebildetes Personal dazu verpflichtet, lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen, sagt die Professorin im Interview mit dem Regionalmagazin von Radio Bremen Buten un Binnen.
Stanze bringt noch einen weiteren Aspekt ins Spiel: "Pflegefachkräfte sind häufig als erste mit der Trauer der Angehörigen konfrontiert, weil sie so dicht dran sind. Auch hier müsste gesetzlich klar geregelt werden: Ja, das ist ein Aufgabenbereich für Pflegefachpersonen. Hier wird ihre Expertise verlangt."
Die vorgenannten zusätzlichen Leistungen sollten nach Auffassung der Expertin gesondert bezahlt und "in der Bemessung der Qualität der Pflege gewürdigt werden".
