Die Sachverständigen mahnen in ihrem Gutachten 2023 eine Fokussierung auf die Qualität in der Langzeitpflege an. So könne verhindert werden, dass "Pflegeanbieter einseitiger Gewinnorientierung höchste Priorität einräumen und faire Löhne und angemessene, bedarfsgerechte Personalausstattung sowie Reinvestition in die Einrichtungen ins Hintertreffen geraten".
Es bedürfe auch einer heilkundlicher Kompetenzerweiterung für qualifizierte Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege und der Umsetzung von Versorgungskonzepten auf der Grundlage eines allgemeinen Heilberufegesetzes.
Für eine Aufwertung des Pflegeberufes und die stärkere Berücksichtigung der Perspektive Pflegender sieht der Sachverständigenrat zudem die Notwendigkeit, eine "durchsetzungsfähige berufsständische Selbstverwaltung zu etablieren, deren innerberufliche Zusammensetzung alle in der Pflege vertretenen Qualifikationsstufen berücksichtigt".
