Noch liegt lediglich der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vor. Welche Änderungen es in den Kabinettsentwurf schaffen, wird sich erst nach der Befassung der Bundesregierung zeigen. Nach Informationen von Care vor9 kursieren in aktuellen Hintergrundgesprächen vor allem vier mögliche Änderungen.
1. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige könnten bleiben
Der Referentenentwurf sieht vor, die Beiträge, die die Pflegeversicherung zur Rentenabsicherung pflegender Angehöriger zahlt, auf 70 Prozent der bisherigen Beträge zu reduzieren. Diese Kürzung könnte wieder aus dem Gesetz verschwinden.
2. Pflegebegleitung könnte erst 2029 starten
Die neue Pflegebegleitung nach Paragraf 7c SGB XI soll laut Referentenentwurf ab 2028 Pflegebedürftige und Angehörige in der häuslichen Pflege unterstützen. In Branchenkreisen gilt dieser Zeitplan inzwischen als schwer zu halten. Als möglicher Starttermin wird 2029 genannt.
Das erscheint auch wegen der notwendigen Vorbereitungen plausibel. Pflegekassen weisen dem Vernehmen nach intern auf den erheblichen Zeit- und Organisationsaufwand hin. So müssen sie etwa das Zusammenspiel der beteiligten Akteure organisieren.
Öffentliche Unterstützung bekommt eine Verschiebung vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). In einem aktuellen Positionspapier empfiehlt es, die Pflegebegleitung nicht vor dem 1. Januar 2029 einzuführen. Das KDA verweist unter anderem auf offene Fragen bei Finanzierung, Qualifizierung und der Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und Pflegekassen.
3. Sozialraumbudget könnte für Pflegeanbieter geöffnet werden
Auch beim neuen Sozialraumbudget könnte sich etwas bewegen. Nach dem bisherigen Entwurf soll es ab 2027 insbesondere Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Im Gespräch ist nun eine Öffnung für ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Kurzzeitpflege. Für die Anbieter wäre das eine relevante Änderung gegenüber dem bisherigen Konzept.
4. Änderungen am Tarifdeckel
Schließlich werden noch Änderungen am sogenannten Tarifdeckel diskutiert. Wie diese konkret aussehen könnten, ist derzeit allerdings nicht bekannt. Mehr als die Information, dass an dieser Stelle noch Bewegung möglich ist, lässt sich deshalb bislang nicht belastbar sagen.
Ob und welche dieser vier Änderungen tatsächlich im Kabinettsentwurf stehen werden, ist offen. Klarheit dürfte erst die Kabinettsberatung bringen.
Kirsten Gaede
