Der Kabinettsentwurf zum Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) schafft bei der Lohnrefinanzierung zwei unterschiedliche Wege. Bei tarifgebundenen Einrichtungen und Anbietern, die sich an einem Tarifvertrag oder kirchlichen Arbeitsrecht orientieren, dürfen die entsprechenden Löhne grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Für Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, werden Steigerungen der Personalaufwendungen dagegen künftig gedeckelt.
Das kann zur Finanzierungslücke werden. Die maßgebliche Veränderungsrate liegt derzeit bei 3,42 Prozent. Fallen die notwendigen Lohnsteigerungen höher aus, drohe Durchschnittsanwendern eine begrenzte Refinanzierung ihrer zusätzlichen Kosten, sagt Jan Grabow vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Curacon. "Insbesondere Pflegeeinrichtungen mit enger Liquidität können hier schnell in starke Bedrängnis geraten." Sein Rat: Die Auswirkungen der Neuregelung schnellstmöglich für die eigene Einrichtung berechnen.
Entscheidend ist, von welchem Lohnniveau ein Anbieter startet
Was dabei eine große Rolle spielt: Bislang konnten Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau vergüten, auch höhere Personalkosten geltend machen. Bis zu zehn Prozent oberhalb des regional üblichen Niveaus konnten grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Wer diesen Spielraum genutzt und verhandelt hat, geht mit einem größeren Puffer in die neue Regelung. Schwieriger könne es für Anbieter werden, die bisher nur das regional übliche Niveau bezahlen.
Deshalb ist auch Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) der Ansicht, dass die Regelung nicht automatisch zu einem Tarifzwang führt, auch wenn die Sogwirkung zunehmen wird. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, "gemeinsam individuell einzuschätzen, welche Auswirkung die Regelung hat". Grundsätzlich stimmt Knieling aber mit Verbänden wie dem BPA überein, dass durch die geplante Unterscheidung zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Trägern die Lasten der Kostendämpfung zu einseitig verteilt werden.
Auch Diakonie kritisiert die Deckelung
Auch der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) hält die Kopplung der Lohnsteigerungen nicht tariforientierter Einrichtungen an die abgesenkte Veränderungsrate für "falsch und wirtschaftlich schwierig darstellbar". Hauptgeschäftsführer Max Mälzer sieht aber weiterhin einen Vorteil für diese Anbieter: Entscheidend bleibt die durchschnittliche Vergütung einer Beschäftigtengruppe. Dadurch können sie beispielsweise einer dringend gesuchten Fachkraft überdurchschnittlich viel bezahlen und dies an anderer Stelle ausgleichen.
Der bisherige Spielraum werde durch die Deckelung zwar eingeschränkt. "Der Vorteil im Wettbewerb um neues Personal bleibt aber auch künftig bestehen", sagt Mälzer. Die Bundesregierung stärke mit der Neuregelung bewusst die Tarifbindung und damit sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Löhne.
Auch der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) verweist darauf, dass es jedem Anbieter freistehe, sich an einen Tarif oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen zu binden beziehungsweise daran zu orientieren. Dauerhaft festgeschrieben ist das jetzige System ohnehin nicht: Ab 2031 soll erneut entschieden werden, wie die Regeln zur Lohnrefinanzierung gestaltet werden.
Für ambulante Dienste ist nicht nur der Lohndeckel problematisch
Wie stark sich die unterschiedlichen Modelle tatsächlich auf die Anbieterlandschaft auswirken, ist damit noch offen. Auch die Ruhrgebietskonferenz Pflege erwartet, dass sich die Vergütungen je nach Modell künftig stärker auseinanderentwickeln, hält die konkreten Folgen aber für beobachtungsbedürftig.
Knieling sieht für viele Anbieter zurzeit ohnehin größere Risiken an anderer Stelle des PNOG. Vor allem ambulante Dienste sowie Tages- und Kurzzeitpflege könnten die geplanten Änderungen bei Leistungen und Budgets wesentlich härter treffen. Stationäre Einrichtungen hätten bei der Lohnrefinanzierung zumindest verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Für nicht tarifgebundene Anbieter heißt das zunächst: rechnen, bevor sie sich für ein anderes Vergütungsmodell entscheiden.
Kirsten Gaede
