Auf der Grundlage des Gefahrtarifs berechnet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen. Für den ab Januar geltenden neuen Gefahrtarif verschickt die BGN ab Oktober die neuen Bescheide zur Veranlagung.