Das Stabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet Pflegeunternehmen einen Weg, finanzielle Krisen früh zu ordnen, bevor ein Insolvenzverfahren nötig wird. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit können sie etwa Bankverbindlichkeiten, Gesellschafterdarlehen oder Pachtverträgen neu verhandeln und einzelne Gläubiger über einen Restrukturierungsplan einbinden. Anders als in der Insolvenz bleibt das Verfahren auf finanzielle Restrukturierung ausgerichtet. Personal, Vergütungssätze und Versorgungsverträge bleiben außen vor. Altenheim (Abo)